Flüchtlinge - Was bekommen sie an Geld

Flüchtlinge

410 €

 

278 - 364 €

 

+ Unterkunft und Heizung

Alleinstehende

 

zusätzlich pro Kind, je nach Alter

 

die Unterkunft muss der Familiengröße angemessen sein



Flüchtlinge im Ankerzentrum

117- 182 €

da Kleidung und Verpflegung gestellt werden, gibt es nur ein "Taschengeld" für persönliche Bedürfnisse.



Krankenversicherung für Flüchtlinge

Da es auch hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge viele unterschiedliche Aussagen gibt, nachfolgend einige Klarstellungen:

In den ersten 18 Monaten bekommen Geflüchtete nur eine eingeschränkte ärztliche oder zahnärztliche Versorgung z.B. bei akuter Erkrankung, Schmerzen, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft.

Aber: Es gibt keinen teueren Zahnersatz

Die Kosten für die Behandlung übernehmen auf Grundlage des Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) die zuständigen kommunalen Leistungsträger. Es ist dazu in der Regel ein Behandlungsschein notwendig, der von den Sozialämtern ausgestellt wird.

 

Nach der Wartezeit von 18 Monaten werden die Geflüchteten von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), mit der Sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte. Die Krankenkassen erhalten die Aufwendungen und einen Verwaltungskostenanteil von den Trägern der Sozialhilfe erstattet.

 

Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.


Bürgergeld

Wer in Deutschland arbeitslos, aber erwerbsfähig und dabei hilfebedürftig ist, hat seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf Bürgergeld. Auch Menschen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten können, können Bürgergeld beziehen.

Bürgergeldempfänger müssen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.

Geflüchtete bekommen Bürgergeld erst nach mehreren Jahren und brauchen dazu den Status: "Geflüchtete".

Ausnahme: Geflüchtete aus der Ukraine haben sofort Anspruch auf Bürgergeld.

Nachfolgend zum Vergleich die Leistungen aus dem Bürgergeld
(Stand 1.1.2024)

Bürgergeld

563 €

 

357 - 451 €

 

506 €

 

+ Miete und

Heizkosten

Alleinstehende

 

zusätzlich pro Kind, je nach Alter

 

Partner*innen im gleichen Haushalt

 

nur in angemessener Höhe (Wohnungsgröße und Ausstattung)


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